Nationalratssitzung, 16. und 17. Juni

Sonntag, Juni 27th, 2010 | Allgemein

Am 16. und 17. Juni trat der Nationalrat zu Plenarsitzungen zusammen. Auf der Tagesordnung stand der Beschluss des ORF-Gesetzes, des Glücksspielgesetzes und des Waffengesetzes. Diskutiert wurden der Sicherheitsbericht 2008 und Materien aus dem Unterrichts-, Verkehrs- und Konsumentenschutzausschuss.

Der Mittwoch wurde durch eine Aktuelle Stunde der SPÖ zum Thema „Gleichstellung von Frauen forcieren heißt Wirtschaftsleistung steigern” eingeleitet. Einmal mehr wurde darauf hingewiesen, dass die Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt und deren gerechte Entlohnung positive Auswirkung auf die Wirtschaftsleistung eines Landes hat. Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek wies darauf hin, dass die Verankerung der Einkommenstransparenz im Gleichbehandlungsgesetz in diesem Zusammenhang ein „Meilenstein” in der Frauenpolitik ist.

Am Nachmittag wurde in einer Dringlichen Anfrage die Sozial- und Arbeitsmarktpolitik der Regierung thematisiert. Sozialminister Rudolf Hundstorfer wies auf wesentliche Zahlen hin: In Österreich gibt es 212.867 Arbeitslose, das sind um fast 17.000 weniger als im Vorjahr, und 75.326 Schulungsteilnehmer, das sind um 12.000 mehr als vor einem Jahr. Wir haben die geringste Zahl an Arbeitslosen seit Oktober 2008, als die Wirtschaftskrise begonnen hat, und das Europäische Statistikamt bestätigt, dass es nur Österreich und Malta geschafft haben, bereits im 1. Quartal 2010 wieder Beschäftigungszuwächse zu erreichen. Wir Sozialdemokraten zeigen, wie erfolgreiche Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik aussieht. Drüber hinaus ist der Arbeitsmarkt auf die Öffnung am 1. Mai 2011 gut vorbereitet. Die Mindestsicherung sei, so Hundstorfer, nicht nur missbrauchssicher, mehrere Modellprojekte hätten auch gezeigt, dass sie eine wertvolle Wiedereingliederungshilfe in den Arbeitsmarkt ist. Damit sich das AMS verstärkt um die Bezieher der Mindestsicherung kümmern kann, werden dem AMS zusätzlich - zu den bereits im letzten Jahr aufgenommenen 300 - nochmals 80 Mitarbeiterinnen zur Verfügung gestellt und derzeit bereits ausgebildet.

Am Donnerstag stand zu Beginn eine Fragestunde mit Bildungsministerin Claudia Schmied auf der Tagesordnung. Dabei betonte sie einmal mehr die Bedeutung von Bildung als Schlüssel zum Erfolg. Am Nachmittag wurde ein Dringlicher Antrag des BZÖ zur Koralmbahn behandelt. Verkehrsministerin Doris Bures betonte, dass es keinen Baustopp gebe. Bei langfristigen Infrastrukturprojekten ist es jedoch notwendig, über Jahresbudgets hinaus zu planen. Sie habe daher, um die Finanzierung sicher zu stellen, beschlossen, alle Projekte zu evaluieren.

Die wichtigsten Beschlüsse vom Mittwoch, 16.06.10

Neues Glücksspielgesetz bringt besseren Spielerschutz, stärkt die Strafvollzugsbehörden, sorgt für mehr Kontrollen und sichert die österreichische Sportförderung

Mit dem neuen Glücksspielgesetz reagiert der Gesetzgeber auf die veränderten technischen Entwicklungen im Glücksspiel und auf die Anforderungen an einen effektiven Spielerschutz. Zentrale Eckpunkte des neuen Glücksspielgesetzes sind:

Ø österreichweite Mindeststandards beim SpielerschutzØ bundesweit weniger Automaten - nämlich eine Halbierung der derzeitigen AutomatenanzahlØ bessere Kontrolle durch den Anschluss an das BundesrechenzentrumØ besserer Jugendschutz durch strengere Zugangsbeschränkungen und strengere ZutrittskontrollenØ Umgehungstricks wie Parallelspiele, Vervielfacher und Jackpots sind künftig nicht mehr möglichØ besserer Spielerschutz durch längere Haftung von Spielbankbetreibern (statt bisher sechs Monate künftig drei Jahre), wenn sie ihrer Aufgabe nicht nachkommen, die Bonität von Spielern zu überprüfen und entsprechend zu reagieren (= Zutrittsverbot)Ø Erhöhung der garantierten Sportförderung, die aus den Einnahmen des Glücksspiel finanziert wirdØ Stärkung der Strafvollzugsbehörden durch verbesserte Instrumente zur Bekämpfung des illegalen GlücksspielsØ Einsatz der SoKo Glücksspiel - geschulte Beamtinnen und Beamte kontrollieren und überprüfen die Einhaltung der neuen RegelnØ illegale Automaten können künftig sofort entfernt werdenNovelle des Waffengesetzes: Künftig müssen alle Schusswaffen in Österreich registriert werden

Mit Ausnahme des BZÖ haben alle Fraktionen der Novelle des Waffengesetzes zugestimmt. Zentraler Punkt des neuen Waffengesetzes ist die künftige Registrierung aller Schusswaffen in Österreich. Damit fallen bisherige Ausnahmeregelungen für bestimmte Langwaffen weg. Die zentrale Registrierungspflicht für Waffenkäufer tritt erst in Kraft, wenn das geplante computergestützte Waffenregister eingerichtet ist.

Mit der Einrichtung eines zentralen Waffenregisters bis 2014 kommt Österreich einer EU-Richtlinie nach. Die Registrierung muss eine Begründung für den Erwerb der Waffe anführen. Als Begründung werden etwa der Schutz von Wohn- und Betriebsräumen, die Ausübung der Jagd und des Schießsports oder Sammlungstätigkeit akzeptiert. Der Waffenhändler erhält darüber hinaus die Auskunft, ob der Registrierungspflichtige in der Vergangenheit mit einem Waffenverbot belegt war.

Weitere Beschlüsse in Kürze

Zivilschutzübereinkommen zwischen Marokko und Österreich sichert rasche Hilfe bei Katastrophen

Das bilaterale Abkommen Österreichs mit Marokko über die Zusammenarbeit bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen wurde einstimmig beschlossen. Es regelt unter anderem die Festlegung von Ansprechpartnern, die Erleichterung des Grenzübertritts von Hilfsteams und den Informationsaustausch. In dem Zusammenhang erinnerte der SPÖ-Parlamentsklub an die Hilfe Österreichs für die Erdbebenopfer in Marokko 2004.

Schifffahrt - ein Verkehrsträger mit Zukunft

Das Übereinkommen bildet einen internationalen rechtlichen Rahmen für eine koordinierte Planung des Ausbaus und Erhaltung des europäischen Wasserstraßennetzes. Österreich bringt mit der Unterzeichnung zum Ausdruck, dass ein umweltfreundlicher Verkehrsträger wie die Schifffahrt bevorzugt wird.

Mehr Sicherheit im Flugverkehr

Mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie und der Schaffung eines eigenen Gesetzes werden Regeln und Verfahren zur wirksamen Durchsetzung internationaler Sicherheitsstandards bei Luftfahrzeugen in das österreichische Recht implementiert.

Entschließungsantrag gegen Chemiebomben in Naturkosmetik

Die Abgeordneten treten für eine eigene Kodexrichtlinie für Biokosmetik ein, damit im zukünftigen österreichischen Gütezeichengesetz auch Gütezeichen für Natur- und Biokosmetik ermöglicht werden. Dieselben Standards sollen auch auf EU-Ebene geschaffen werden.

Entschließungsantrag gegen gefährliche Spielzeuge

Die Abgeordneten haben den Gesundheitsminister aufgefordert, sich auf EU-Ebene für die Verschärfung der Spielzeugrichtlinie einzusetzen, um krebserregende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe in Spielzeug zu verhindern und eine unabhängige Überprüfung des CE-Zeichens sicher zu stellen.

Behandelte Berichte

Sicherheitsbericht 2008: Rückgang der Gesamtkriminalität in Österreich um 3,6 Prozent - SPÖ-Parlamentsklub begrüßt geplante Änderungen bei künftigen Sicherheitsberichten

Der Bericht dokumentiert einen Rückgang der Gesamtkriminalität in Österreich im Jahr 2008 um 3,6 Prozent. 572.695 strafbare Handlungen wurden angezeigt, 232.985 Tatverdächtige ermittelt. Die Aufklärungsquote lag mit 38,3 Prozent um 1,1 Prozentpunkte unter jener des Jahres 2007. Rechtskräftig nach den Strafrechtsgesetzen verurteilt wurden 38.226 Personen. Weitere Daten aus dem Bericht: 2008 gab es 39.173 Verkehrsunfälle mit Personenschaden und 679 Toten. 457.034 Fremde hatten mit Stand 31.12.2008 einen aufrechten Aufenthaltstitel. 12.809 Personen stellten einen Asylantrag, 3.512 wurde Schutzstatus zuerkannt. Neben den geplanten Änderungen des Sicherheitsberichts, die eine Zusammenführung von Anzeigenstatistik und Verurteiltenstatistik in Aussicht stellen, sind die Erkenntnisse, die das Innenministerium aus diesem Sicherheitsbericht zieht, die wesentlichen Punkte dieses Berichtes. SPÖ-Abgeordnete forderten, dass die Erkenntnisse dazu dienen sollen, die Rahmenbedingungen für Polizistinnen und Polizisten zu verbessern und den Schutz der Exekutivbeamten zu garantieren.

Die wichtigsten Beschlüsse vom Donnerstag, 17.06.10Für einen starken österreichischen Medienstandort - Novelle ORF-Gesetz

Durch die Novelle gelingt es, die Weichen in Richtung einer positiven Entwicklung für den ORF und den Medienstandort Österreich zu stellen. Die Novelle bringt höhere Qualität, mehr öffentlich-rechtliches Angebot, mehr österreichisches Programm, größere Transparenz und mehr Kontrolle. Es wird dem ORF ermöglicht, die geplanten Strukturreformen ohne Einschränkung der Qualität des Programms und des Kulturauftrages vorzunehmen. Insgesamt profitiert der gesamte österreichische Medienstandort von der Novelle und einem handlungsfähigen ORF.

Ein wesentliches Herzstück der Reform ist die Schaffung einer unabhängigen Medienbehörde, die ein Garant dafür ist, dass mit den eingesetzten Mitteln verantwortungsvoll umgegangen wird. Ebenfalls erhöht werden die Förderungen für private und nicht kommerzielle Rundfunkveranstalter.

Die Regelungen im Detail:

Ø Gebührenrefundierung für einen starken ORF: Der ORF erhält insgesamt 160 Mio. Euro bis 2013 an Gebührenrefundierung, die an mehr Effizienz und stärkere Programmorientierung geknüpft ist.

Ø Für größere mediale Vielfalt - Höhere Medienförderung für private und nicht kommerzielle Rundfunkveranstalter: Die Förderungen für private Rundfunkbetreiber werden bis 2013 auf 15 Millionen Euro erhöht. Die nichtkommerziellen Betreiber erhalten dann jährlich drei Millionen Euro.

Ø Klarheit, Transparenz und EU-Konformität: Das neue ORF-Gesetz schafft klare Spielregeln und Rechtssicherheit für alle Marktteilnehmer und zieht einen Schlussstrich unter das Beihilfeverfahren der Europäischen Kommission zum ORF. Der öffentlich-rechtliche Auftrag des ORF wird präzisiert und erweitert.

Ø Mehr Frauen für den ORF: Bei gleicher Qualifikation werden Frauen bis zu einem Prozentsatz von 45 Prozent bevorzugt behandelt.

Ø Effiziente Aufsicht - neue Medienbehörde: Die Aufsicht über den ORF wird zukünftig im Sinne der Empfehlungen des Rechnungshofes durch eine verfassungsrechtlich unabhängig gestellte neue Medienbehörde wahrgenommen.

Bildungspaket sichert Qualität, Individualisierung und Integration

Mit der neuen BHS-Matura, der Ausweitung und Verlängerung der Sprachförderkurse und der Modularisierung der Abendschule wird die Bildungsoffensive für mehr Qualität und Chancengerechtigkeit konsequent fortgesetzt.

Die Details des Bildungspakets:

An den Berufsbildenden Höheren Schulen wird die teilzentrale standardisierte Reifeprüfung ab dem Schuljahr 2014/15 eingeführt. Sie ist auf dem neuen 3-Säulen-Modell aufgebaut und besteht aus einer abschließenden Arbeit, einer Klausurprüfung und einer mündlichen Prüfung. Die Klausurprüfung wird standardisierte und schulautonome Prüfungsgebiete umfassen, die Standardisierung erfolgt in den schriftlichen Klausuren in Deutsch, Fremdsprache und Mathematik.

Mit der Einführung der Bildungsstandards sind auch die Unterrichtsmittel, vor allem die Schulbücher, kompetenzorientiert zu gestalten und auf die Anforderungen der neuen Matura anzupassen.

Mit dem Modulsystem an Abendschulen wird eine individuelle Studienplanung und -organisation und damit eine bessere Vereinbarkeit des Studiums mit beruflichen und sozialen Belastungen gewährleistet.

Es werden die Sprachförderkurse ausgeweitet und verlängert. Diese Kurse sind wesentliche Elemente für die Integration und Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen mit mangelnden Deutschkenntnissen.

Mit dem Erfolg der “Berufsmatura” und der Ausweitung der Berufsreifeprüfung auf neue Zielgruppen ist es notwendig geworden, Lehrende an Berufsschulen und nicht akademische Lehrende für die Fachtheorie ebenfalls in den Vorbereitungslehrgängen einzusetzen. Dies war bisher aus gesetzlichen Gründen nicht möglich.

Studierende an modularen Abendschulen können auch Schülerbeihilfen beziehen. Das Gesetz wird dementsprechend angepasst und der Nachweis des Erfolgs wird durch Zeugnisse über Module mit entsprechendem Notendurchschnitt erbracht. (767 d.B.)

Mit der Novelle des Hochschulgesetzes werden wichtige Schritte zu mehr Durchlässigkeit der Studien an Pädagogischen Hochschulen gesetzt. Der akademische Grad “Bachelor of Education” ermöglicht das weitere Studium und AbsolventInnen der bisherigen Pädagogischen Akademien sollen ab 2011 die Möglichkeit der Nachgraduierung haben.

Darüber hinaus wird ein Datenverbund für die Pädagogischen Hochschulen eingeführt, der die Verwaltung der Matrikelnummern und der Inskriptionen erleichtert.

Weitere Beschlüsse in KürzeNovelle Publizistikförderungsgesetz und Presseförderungsgesetz 2004

Durch die Novelle wird es dem österreichischen Presserat ermöglicht, bereits vorab die Förderung von anfallenden Kosten geltend zu machen. Eine Überprüfung erfolgt erst nachträglich. Nicht widmungsgemäß verwendete Mittel sind zurückzuzahlen.

Dem Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler wurde stattgegeben.

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